Statuten der SVP Sektion Aegerten-Brügg

I. Name und Zweck

Art. 1 – Name

Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei (SVP) Sektion Aegerten-Brügg besteht eine selbständige politische Partei in der Rechtsform eines Vereins. Die Sektion ist der SVP Kanton Bern und dem Wahlkreisverband Biel-Seeland angeschlossen.

Art. 2 – Zweck

Die SVP Aegerten-Brügg vereinigt Frauen und Männer aus allen Bevölkerungsschichten und bekennt sich zur freiheitlichen, direktdemokratischen Staatsordnung sowie den Grundsätzen des Rechtsstaats und Föderalismus. Hauptziele:

  • Engagement in den Gemeinden Aegerten und Brügg
  • Erhalt der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz
  • Schutz der verfassungsmässigen Rechte und Sicherheit der Bürger
  • Effiziente, bürgernahe Gemeindepolitik
  • Politische Ausrichtung nach den Bedürfnissen der Region
  • Förderung der Familie und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Art. 3 – Tätigkeiten

Die SVP Aegerten-Brügg beteiligt sich aktiv an Gemeindewahlen, Abstimmungen, Informationsveranstaltungen und an der politischen Meinungsbildung im Kanton.

II. Mitgliedschaft

Art. 4 – Voraussetzungen

Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden, die sich zu den Zielen der SVP Kanton Bern bekennt.

Art. 5–7 – Beitritt, Erlöschen, Rechte

Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung und Entscheid des Vorstandes. Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Nichtbezahlung oder Ausschluss bei Verstoß gegen Statuten.

III. Organe

Parteiversammlung, Parteivorstand, Ausschüsse und Rechnungsrevisorat. Die Parteiversammlung ist das oberste Organ und entscheidet über Wahlen, Statuten, Budget und politische Haltung.

IV–VII. Weitere Bestimmungen

  • Finanzen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Aktionen
  • Statutenänderung: mit 2/3-Mehrheit möglich
  • Auflösung: Beschluss durch Parteiversammlung
  • Vermögen: fällt an den SVP Wahlkreisverband Biel-Seeland
  • Inkraftsetzung: nach Genehmigung durch die SVP Kanton Bern

Die vollständigen Statuten sind auf Anfrage einsehbar.